
Der Ablauf von Hilfeleistungen nach einem Unfall oder bei einer akuten Erkrankung ist auf das komplexe Hilfeleistungssystem und die medizinische Infrastruktur in Deutschland abgestimmt. Sie beginnt ohne Verzögerung mit den unmittelbar notwendigen Sofortmaßnahmen durch die Ersthelferinnen und Ersthelfer. Durch das Absetzen des Notrufs wird der Rettungsdienst alarmiert. Bis zu dessen Eintreffen erfolgen weitere notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen, die z. B. dem Erhalt der Körperwärme und der psychischen Stabilisierung (Betreuung) der betroffenen Personen dienen. Die weitere medizinische Versorgung erfolgt in einem Krankenhaus.
Dieser Ablauf von Hilfeleistungen wird auch als Rettungskette bezeichnet.
Quelle: DGUV Information 204-007 Handbuch zur Ersten Hilfe
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